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   BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85   

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https://dejure.org/1989,17678
BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85 (https://dejure.org/1989,17678)
BFH, Entscheidung vom 04.04.1989 - IX R 139/85 (https://dejure.org/1989,17678)
BFH, Entscheidung vom 04. April 1989 - IX R 139/85 (https://dejure.org/1989,17678)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.11.1974 - I R 62/74

    Einheitliche Gewinnfeststellung - OHG - Mitunternehmer - Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
    Ein Verzicht auf die notwendige Beiladung ist ebensowenig möglich wie eine Nachholung in der Revisionsinstanz (§ 123 Satz 1 FGO, vgl. auch das BFH-Urteil vom 28. November 1974 I R 62/74, BFHE 114, 167, BStBl II 1975, 209).
  • BFH, 29.09.1981 - VIII R 90/79

    Vermietung - Verpachtung - Einheitliche Feststellung - Gesonderte Feststellung -

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
    Die Unterlassung der notwendigen Beiladung ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der im Revisionsverfahren auch ohne Rüge zu beachten ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. September 1981 VIII R 90/79, BFHE 134, 505, BStBl II 1982, 216).
  • BFH, 05.02.1985 - IX B 55/84

    Überprüfung einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO i einem

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
    Wegen dieser rechtlichen Bindung räumt § 48 Abs. 2 FGO den Beteiligten das Recht ein, sich im Klageverfahren gegen den Feststellungsbescheid zu wenden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40).
  • BFH, 29.01.1985 - IX B 106/84

    Vorliegen eines Anodnungsgrundes im Fall der Erstattung von einbehaltenen,

    Auszug aus BFH, 04.04.1989 - IX R 139/85
    Wegen dieser rechtlichen Bindung räumt § 48 Abs. 2 FGO den Beteiligten das Recht ein, sich im Klageverfahren gegen den Feststellungsbescheid zu wenden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Februar 1985 IX B 55/84, BFH/NV 1985, 40).
  • BFH, 26.06.2008 - IV R 89/05

    Gewinnfeststellung - Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters - Klagebefugnis

    Demgemäß kann auch die (negative) Feststellung des FA, dass eine Person nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt hat, nicht nur in einen kombiniert positiven-negativen Feststellungsbescheid eingebunden sein, der dem Beteiligten, dessen Mitunternehmereigenschaft verneint wird, einzeln bekannt zu geben ist (vgl. zur Nichtanwendung von § 183 Abs. 1 Satz 1 AO BFH-Urteil vom 26. März 1991 VIII R 20/91, BFH/NV 1991, 793; Söhn in HHSp, § 183 AO Rz 37); vielmehr kann die negative Feststellung auch Gegenstand getrennter und --wie im Streitfall geschehen (s.o. zu aa und bb)-- gleichfalls einzeln bekannt zu gebender Bescheide sein (BFH-Urteil vom 4. April 1989 IX R 139/85, BFH/NV 1989, 765; Söhn in HHSp, § 179 AO Rz 120; Frotscher in Schwarz, AO, § 179 Rz 31).
  • FG Hamburg, 18.10.2013 - 6 K 175/11

    Beginn und Ende einer Mitunternehmerschaft bei einer Schiffsgesellschaft, die zur

    Demgemäß kann auch die (negative) Feststellung des Finanzamts, dass eine Person nicht die Stellung eines Mitunternehmers erlangt hat, nicht nur in einen kombiniert positiven-negativen Feststellungsbescheid eingebunden sein, der dem Beteiligten, dessen Mitunternehmereigenschaft verneint wird, einzeln bekannt zu geben ist; vielmehr kann die negative Feststellung auch Gegenstand getrennter und gleichfalls einzeln bekannt zu gebender Bescheide sein (BFH-Urteil vom 4. April 1989 IX R 139/85, BFH/NV 1989, 765; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 IV R 89/05, BFH/NV 2008, 1984).
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